Hengen Nord und Schneelsberg NO – Offenlage der Anträge und der Antragsunterlagen

Die beiden Vorhaben, Errichtung und Betrieb eines neuen Steinbruchs und wesentliche Änderung eines bestehenden Steinbruchs, der Firma SCHAEFER KALK wurden vom Regierungspräsidium Gießen gemäß der §§ 8 ff. der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 3 BImSchG am 20. Februar öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Staatsanzeiger des Landes Hessen, im UVP-Portal sowie auf der Homepage des Regierungspräsidiums.

Die Öffentliche Bekanntmachung (bereits online), die Anträge und die Antragsunterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen werden in der Zeit

vom 28.02.2023 (erster Tag) bis 27.03.2023 (letzter Tag)

auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen veröffentlicht. Sie können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://rp-giessen.hessen.de/ansprechen/oeffentliche-bekanntmachungen

Zudem liegen diese Unterlagen im gleichen Zeitraum beim Regierungspräsidium in Gießen, im Rathaus der Gemeinde Beselich und im Rathaus der Stadt Runkel in Papierform aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.  

Der gemeinsame Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Vorhaben (UVP-Bericht) sowie die die Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen werden auch im UVP-Portal auf folgender Internetseite zugänglich gemacht:

www.uvp.hessen.de

 

In der Zeit

vom 28.02.2023 (erster Tag) bis zum 27.04.2023 (letzter Tag)

können nach § 10 Abs. 3 BImSchG Einwendungen gegen die Vorhaben erhoben werden. Alle Einzelheiten hierzu und alle weiteren Informationen, auch die zum Fortgang des Verfahrens, sind der Öffentlichen Bekanntmachung im Detail zu entnehmen.