UNSER VORHABEN

Die Vorräte im derzeit betriebenen Steinbruch „Schneelsberg Nordost“, zwischen den Ortschaften Hofen und Niedertiefenbach, werden in einigen Jahren aufgebraucht sein. Damit wäre eine Rohstoffversorgung für unser Werk in Steeden nicht mehr möglich. Mit dem Aufschluss von „Hengen-Nord“ wollen wir die Versorgung nachhaltig sicherstellen.

Aufsicht Steinbruch Hengen

Lage des geplanten Steinbruchs „Hengen-Nord“: Das Abbaugebiet von oben mit den Entfernungen zu den umliegenden Ortschaften

Die Gemeinde Beselich hat im letzten Jahr beschlossen, dass die gemeindeeigenen Feldwege nicht in das Projekt einbezogen werden dürfen. An diese Vorgaben haben wir unsere Planungen angepasst. Der Antrag beim Regierungspräsidium Gießen auf Errichtung und Betrieb des Steinbruchs „Hengen-Nord“ betrifft deshalb ausschließlich Grundstücke, die sich in unserem Besitz befinden.

Der geplante Steinbruch „Hengen-Nord“ liegt ca. 800 m nordöstlich von unserem jetzigen Steinbruch „Schneelsberg Nordost“ zwischen den Ortschaften Niedertiefenbach, Schupbach und Eschenau. Zur Anbindung des geplanten Steinbruchs an die bestehenden betrieblichen Anlagen und das Kalkwerk ist der Bau einer Förderstraße bis zum bestehenden Steinbruch vorgesehen. Am 13. Dezember 2018 fand beim Regierungspräsidium ein Scoping-Termin statt. Hier wurde zunächst, unter Einbeziehung aller zu beteiligenden Behörden und Verbände, der Umfang des Antrags nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegt. Danach haben wir die erforderlichen Antragsunterlagen und Gutachten zusammengestellt. Am 21. Oktober 2019 haben wir dann die Antragsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde in Gießen eingereicht.

Antragsgegenstand ist die immissionsrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des geplanten Steinbruchs „Hengen-Nord“ (Abbaufläche 16,1 ha) nach § 4 BImSchG.
Seit Ende April 2023 befinden wir uns nun im Genehmigungsverfahren. Über den Stand des Verfahrens können Sie sich auf der Website der Genehmigungsbehörde informieren.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns während des laufenden Verfahrens nicht äußern.

 

Die Zeitschiene

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